USB-C-Lademandat - Richtlinie (EU) 2022/2380
Ab dem 28. Dezember 2024 muss ein großer Prozentsatz der in der EU zum Verkauf stehenden technischen Geräte über USB-C aufgeladen werden. Ziel der Richtlinie 2022/2380, die umgangssprachlich als gemeinsame Ladelösung bezeichnet wird, ist es, den Elektroschrott zu reduzieren und die Marktfragmentierung zu lösen.
Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf für Verbraucher bestimmte kommunikationsfähige Technologieprodukte wie tragbare Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und tragbare Navigationssysteme, die mit einem Kabel wiederaufladbar sind und mit einer Leistung von bis zu 100 Watt betrieben werden können.
Die MicroBio- und Qualisair™-Produkte sind keine für den Verbraucher bestimmten Kommunikationsgeräte, die aufgeladen werden müssen, und müssen daher nicht über eine USB-C-Ladefunktion verfügen, um für den Verkauf auf dem EU-Markt konform zu sein.
Das Ladegerät, das wir mit den MicroBio-Luftkeimsammler-Kits liefern, verwendet jedoch eine USB-Stromquelle mit einem herkömmlichen Typ-A-auf-Micro-Type-B-USB-Kabel. Dieses Kabel kann durch ein USB-C-auf-Micro-Type-B-Kabel ersetzt werden, falls ein Endbenutzer es für seine bestehenden USB-C-Stromquellen benötigt.